Sachverständige

Unsere Hundeschule hat die Anerkennung als Sachverständige nach dem Hundegesetz für Nordrhein-Westfalen.

So können wir für folgende Fälle als anerkannte Sachverständige Bescheinigungen ausstellen:

  • zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW und für große Hunde nach § 11 Abs. 3 LHundG NRW
  • zur Durchführung von Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 2 LHundG NRW

Hierzu finden regelmäßig Sachkundeprüfungen statt, deren Termine Sie unter Aktuelles auf unserer Startseite finden oder auch telefonisch erfragen können.

Bitte melden Sie sich zu diesen Prüfungen per Mail oder telefonisch an. Die Vorbereitungen auf diese Prüfungen sprechen wir genre mit Ihnen persönlich durch.